Leitlinien zur Gestaltung der Grabstätten auf den Friedhöfen der Kirchengemeinde St. Jakobi, Schwabstedt
Für die Gestaltung der Grabstätten auf den Friedhöfen gelten folgende Leitlinien:
Es gilt der Grundsatz, dass jede Grabstätte so zu gestalten und an die Umgebung anzupassen ist, dass der Friedhofszweck, die Würde des kirchlichen Friedhofs in seinen einzelnen Teilen und in seiner Gesamtanlage gewahrt sowie das christliche Empfinden nicht verletzt werden.
Die Grabstätten sind nur mit Gewächsen zu bepflanzen, durch die benachbarte Grabstätten und öffentliche Anlagen und Wege nicht beeinträchtigt werden. Das Pflanzen von Bäumen und großwüchsigen Sträuchern ist auf den Grabstätten nicht gestattet, die maximale Höhe beträgt 1,40 Meter. Bestehende Gehölze außerhalb der Grabstätten dürfen nur mit Zustimmung des Friedhofsträgers verändert oder beseitigt werden
Die Anlage der Gräber als Grünfläche mit bestimmt festgelegten Beeten für Blumen und Grünschmuck soll dieser Anlage besondere Ruhe und Ordnung verleihen. Abweichungen sind daher nicht zulässig. Die Friedhofsverwaltung bestimmt die Größe der Beete (Einzelgrab: 1,25m x 1m; Doppelgrab: 2,5m x 1m), die einzuhalten ist.
Die Blumenbeete sind zur Aufnahme der Grabmale und zur Bepflanzung bestimmt. Rasenflächen sind hier nicht zulässig.
Für die Bepflanzung sind außer den üblichen Sommerblumen, wie Stiefmütterchen,
Begonien usw., auch Erika oder ähnliches vorgesehen.
Es können jedoch auch locker wachsende, niedrig bleibende Gehölze oder Koniferen gepflanzt werden.
Die Verwendung von Pflanzenschutz- und Wildkrautbekämpfungsmitteln sowie von chemischen Reinigungsmitteln zur Grabpflege und Reinigung von Grabmalen ist nicht gestattet.
Kunststoffe dürfen in sämtlichen Produkten der Trauerfloristik, insbesondere in Kränzen, Trauergebinden, Trauergestecken, in Grabschmuck und bei Grabeinfassungen sowie bei Pflanzenanzuchtbehältern, die an der Pflanze verbleiben, nicht verwendet werden. Ausgenommen sind Grabvasen und Markierungszeichen.
Die Fläche hinter dem Grabstein ist von Unkraut freizuhalten und von einer Bepflanzung ausgeschlossen.
Einfassungen aus Stein oder anderen Materialien sind nicht gestattet.
Gräber, die für eine Baumbestattung vorgesehen sind werden ausschließlich von der Kirchengemeinde gestaltet. Jegliche Form von Bepflanzung und individueller Gestaltung ist nicht möglich.
Davon ausgenommen ist die Grabgestaltung im Zusammenhang mit der Urnenbeisetzung.
Die Friedhofsmitarbeiter gewährleisten die Einhaltung der Friedhofssatzung und der Leitlinien.